Inobhutnahme


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Grundlagen der Krisenintervention Das Standardwerk stellt die sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Krisenintervention durch die Kinder- und Jugendhilfe dar, gibt einen differenzierten Überblick über die derzeitige Praxis und erläutert umfassend die rechtlichen Regelungen der sozialpädagogischen Krisenintervention. Praxistaugliches Nachschlagewerk Alle wesentlichen Rechtsfragen der Inobhutnahme nach dem SGB VIII werden detailliert und praxisbezogen kommentiert. Verantwortliche in den Jugendämtern und den Einrichtungsträgern wie auch der Rechtsprechung werden damit in die Lage versetzt, umfassende Antworten auf alle wesentlichen Fragen der Krisenintervention durch die Kinder- und Jugendhilfe zu finden. Umfassende Gesamtdarstellung zu den Themen: Sozialwissenschaftliche/-pädagogische Grundlagen der Krisenintervention sowie interdisziplinäre Erkenntnisse der Bezugswissenschaften Praxis der Inobhutnahme unter Auswertung der empirischen Daten der amtlichen Statistik Verfassungs-, familien-, sozial- und migrationsrechtliche Grundlagen der Schutzverpflichtung und Krisenintervention durch die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) Detaillierte Kommentierung der Bestimmungen für die Krisenintervention durch die KJH Übersichtliche Darstellung Zahlreiche Übersichten, Tabellen und Fallbeispiele sowie Profile von Einrichtungen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen erleichtern allen Beteiligten die praktische Umsetzung. Leitfaden für ... ... Verantwortliche in den Jugendämtern und den Einrichtungsträgern wie auch der Rechtsprechung.




Handbuch Inobhutnahme


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Die Inobhutnahme gehört zu den wenigen rein fürsorglichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, bei denen der Staat sich selbst in die Pflicht nimmt, um das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen in einer Ausnahmesituation sicherzustellen Angesichts der anhaltend hohen Anforderungen an Mitarbeiter*innen, den deutlich zu langen Verweildauern und dem damit verbundenen Eingriff in das Leben von jungen Menschen und ihren Familien ist es erstaunlich, wie wenig über den Prozess der Inobhutnahme aus unterschiedlichen Perspektiven systematisch an Erkenntnissen vorliegt. Das Handbuch Inobhutnahme beleuchtet in den drei Kapiteln Grundlagen der Inobhutnahme (Rechtliche, historische und theoretische Aspekte) sowie Praxis und Methoden in der Inobhutnahme und drittens Spannungsfelder (in) der Inobhutnahme. In 27 Beiträgen aus Forschung, Praxis und Fachdiskussion umfasst der Band neben rechtlichen Fragen insbesondere auch sozialpädagogische Perspektiven, wie etwa Übergänge, Beteiligung und Beschwerde oder auch Elternarbeit und Elternpartizipation in der Inobhutnahme.




Krisenintervention und Inobhutnahme


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Sowohl die Entscheidung als auch die Durchführung einer Inobhutnahme ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die neben dem Schutz immer auch ein Risiko für das Kind darstellt. Die Fachkräfte müssen in der Lage sein abzuwägen, ob die Maßnahme im Verhältnis zur Gefahr steht, und dann eine potenziell traumatische Situation so gestalten, dass weder das Kind Schaden nimmt noch der Kontakt zu den Eltern über das notwendige Maß hinaus belastet wird und eine weitere Zusammenarbeit möglich ist. Kinder sind auf eine persönliche und feinfühlige Begleitung, verständliche und umfassende Erklärungen sowie angemessene Beteiligung an Entscheidungen durch die Fachkräfte des ASD angewiesen. Eltern brauchen von den Fachkräften nachvollziehbare Erklärungen, Begleitung in der Situation sowie konkrete Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer Perspektive. Fachkräfte brauchen eine auf die besonderen Anforderungen abgestimmte Aus- und Fortbildung, die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, Rückhalt durch die Organisation, ein gutes und kollegiales Klima, zeitliche Ressourcen für die kollegiale Beratung und Co-Arbeit sowie Supervision. Darüber hinaus braucht es kompetente Kooperationspartner, gute Kooperationsbeziehungen und zuverlässige Strukturen. Denn nur wenn alle Beteiligten Verantwortung für das Kind, seine Eltern und die Kooperation übernehmen, können die Eltern und das Kind erfolgreich durch eine schwierige und bedrohliche Lebenssituation begleitet werden.




Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung. Herausforderungen und Probleme anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis


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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Berufsakademie Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Inobhutnahme als mögliche Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung beleuchtet und der Frage nachgegangen werden, welche Herausforderungen und Probleme sich in dieser ergeben können. Diese Thematik wird in dieser Arbeit auf ein Fallbeispiel aus der Praxis einer Einrichtung bezogen. Hierfür werden im ersten Teil grundlegende Begriffsbestimmungen vorgenommen, die für das Verständnis der behandelten Thematik relevant sind. Darauf aufbauend soll dargestellt werden, wobei es sich bei der Inobhutnahme als Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung handelt, welche Ziele sie verfolgt und welche Schwierigkeiten aus ihr hervorgehen können. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt die Darstellung des Fallbeispiels und eine Reflexion der beschriebenen Aspekte und der daraus hervorgehenden Problematik. Das Thema der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern findet im Bereich der Öffentlichkeit immer mehr Gehör. Denn setzt die Tatsache, dass es Kindern in Deutschland im internationalen Vergleich in materieller Hinsicht recht gut geht, nicht zwangsläufig voraus, dass es in Einzelfällen nicht zur Verwahrlosung oder Misshandlung kommt. Werden solche Fälle durch die Presse publik, so stellt sich oft die Frage „wie kann so etwas passieren?“ Ein Beispiel hierfür ist der „Fall Kevin" (2006), der in der Öffentlichkeit für Betroffenheit gesorgt hat und die Frage aufkommen ließ, wie es dazu kommen konnte. Die Aufgabe des Jugendamtes ist es in Fällen des Wissens über die Gefährdung eines Minderjährigen beispielsweise durch eine Inobhutnahme einzugreifen, um die Gefahr abzuwenden und eventuell Schlimmeres zu verhindern. Dabei stellt dieser Eingriff sowohl sozialpädagogisch als auch rechtlich gesehen eine Herausforderung für das Jugendamt dar.